SINN oder UNSINN
einer Fahrradregistrierung bei der Polizei
einer Fahrradregistrierung bei der Polizei
Eine behördliche Registrierung, zum Beispeil bei der POLIZEI, stellt für die Diebe keinerlei Probleme dar, denn:
1. keine öffentliche Kontroll- und Abfragemöglichkeit|Überprüfung
2. es erfolgt keine bundesweite, sondern nur eine örtliche Speicherung
3. bei Diebstahl, wird eine Fahndung nach 6 Wochen eingestellt und aus dem Polizeisystem gelöscht
Eine Registrierung bei der Polizei wirkt nicht bundesländerübergreifend und somit auch nicht Deutschland- und Europaweit. Dies bedeutet, ein registriertes Fahrrad bei der Polizei in Leipzig, kann nicht z.B. von der Münchner Polizei überprüft werden!
Die Polizei hat in den meisten Orten die Möglichkeit einer Fahrradregistrierung eingestellt.
Von der Polizei ausgestellte Fahrradpässe gelten nicht als Eigentumsnachweis!
Privatpersonen die vor dem Kauf eines Fahrrades dies prüfen möchtes ob es sich um eine gestohlenes Fahrrad handelt, haben keinen Zugriff auf die registrierten Fahrraddaten als Überprüfungsnotwendigkeit bei Kauf um Fahrradadiebstahl überhaupt effektiv einzudämmen.
Privatpersonen haben keinen Zugriff auf die registrierten Fahrraddaten bei der POLIZEI als Überprüfungsnotwendigkeit bei Kauf um Fahrradadiebstahl überhaupt effektiv einzudämmen.
Jährlich werden ca. 370.000 Fahrraddiebstähle bei der Polizei angezeigt. Die Dunkelziffer, der nicht angezeigten Diebstähle ist, deutlich höher.
Lediglich nur ca. 4 % der Diebstähle werden aufgeklärt, da die Fahrräder meist nicht ihrem Eigentümer zugeordnet werden können.