SINN oder UNSINN

einer Fahrradregistrierung bei der Polizei

Informatives über eine Fahrradregistrierung bei der POLIZEI


Eine behördliche Registrierung, zum Beispeil bei der POLIZEI, stellt für die Diebe keinerlei Probleme dar, denn:

 

1. keine öffentliche Kontroll- und Abfragemöglichkeit|Überprüfung

2. es erfolgt keine bundesweite, sondern nur eine örtliche Speicherung

3. bei Diebstahl, wird eine Fahndung nach 6 Wochen eingestellt und aus dem Polizeisystem gelöscht

nur regional
zu wenige
kein anerkannter Eigentumsnachweis
fehlende überbehördliche Kontrollmöglichkeit

Jährlich werden ca. 370.000 Fahrraddiebstähle bei der Polizei angezeigt. Die Dunkelziffer, der nicht angezeigten Diebstähle ist, deutlich höher.

Lediglich nur ca. 4 % der Diebstähle werden aufgeklärt, da die Fahrräder meist nicht ihrem Eigentümer zugeordnet werden können.